Eine rechtliche Bewertung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 12. August 1999 kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen Atomkraftwerke nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Ministerium attestiert allen Anlagen, also auch den neuesten deutschen Kernkraftwerken, dass sie nicht dem aktuellen "Stand von Wissenschaft und Technik" genügen und dass es zu einem schweren Kernschmelzunfall kommen kann. Aus den Bewertungen folgt, dass die deutschen Atomkraftwerke auf der Basis des geltenden Atomgesetzes stillgelegt werden müssen.
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